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“Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.” (Rosa Luxemburg)

Olympiasiegerin mit „plötzlichem“ Blutgerinnsel „wie Regenwürmer“Frau Strack-Rheinmetall mag keine Störungen ihrer Waffen-Verkaufsgespräche

Verfassungsgericht erteilt Haldewang und Faeser eine Lektion in Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit einer von der Bundesregierung erwirkten gerichtlichen Untersagungsverfügung gegen das Netzportal Nius geurteilt, dass dem Staat kein grundrechtlicher Ehrenschutz zukommt und die Meinungsfreiheit gerade dann besonders weit geht, wenn sie sich als Kritik an den Regierenden äußert.

Den Bericht gibt's hier.