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«Befangenheitsantrag gegen die Richter der 2. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil»

Heute, den 15.01.2023 fiel der Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Rottweil vor der 2. Zivilkammer unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Torsten Hub aus. https://schwarzwaelder-bote.de/inhalt.justiz-in-rottweil-landgericht-hat-mit-torsten-hub-einen-neuen-vizepraesidenten.02dd8f94-82eb-461d-98d2-893e232874a0.html

Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Antrag der Klagepartei alle drei mitwirkenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Dabei kommt es objektiv nicht darauf an, ob die Richter tatsächlich befangen sind, sondern es genügt der “böse Schein”.

Die Klagepartei hat im vorausgehenden “Showprozess” eines damaligen Klägers vor dieser in der Sache befassten Kammer des Landgerichts Rottweil nicht vergessen, wie dieser Kläger von der Kammer damals vorgeführt wurde, weil er rügte, durch die Impfung ein Augenlicht verloren zu haben sowie weitere Verletzungen.

Wir hatten eine Prozessbeobachterin damals im Gerichtssaal, die anschließend über die demütigende und erniedrigende Art des Umgangs mit dem Geschädigten durch die Kammer berichtete. Der Richter leitete damals mit den Worten “Die Impfung ist sicher” das Verfahren gegen den damaligen Kläger ein. Es komme nur auf die Abwägung des “Nutzen-Risiko-Verhältnisses” an. Obgleich das der Vorsitzende Richter vorausschickte demütigte er den damaligen Kläger weiter, in dem er das Brillentragen bereits als Vorerkrankung der Augen betrachtete.

Die nach der Impfung eingetretene Schlaf - Apnoe führte der Richter demütigend für den Kläger auf sein Übergewicht zurück. Auch störte den Richter der soziale Status, dass der damalige Kläger doch arbeitslos sei.

Vor dem Hintergrund einer derart auch vor der Presse zur Schau gestellten Voreingenommenheit und Unsachlichkeit, konnte und durfte die jetzige Klagepartei sich diesem Spießroutenlauf dieses Vorsitzenden, in Unterstützung durch die Kammermitglieder nicht aussetzen.

Wir haben dann versucht, bei den Kammermitgliedern zu eruieren, warum eine derartige Aversion dagegen besteht, objektiv und unvoreingenommen den Geschädigten durch die 2. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil gegenüber zu treten und warum es noch nicht einmal möglich war, den Schein einer Unvoreingenommenheit Aufrecht zu erhalten?

Es ist sozialpsychologisch so, dass diejenigen, die selber mit dem Gentherapeutikum (behaupteter “Impfstoff”) Cormirnaty geimpft wurden, eine Auseinandersetzung mit dem Thema ablehnen, weil damit eine Reflektion des eigenen Verhaltens verbunden ist, derer man sich strikt aus Eigenschutz verweigert.

Ich kann das aus eigener Erfahrung bekunden. Der Erkenntnisprozess der geimpften Kollegen, die jetzt Impfschäden bearbeiten, hat länger als ein Jahr gedauert. Davor hieß es strikt “Lass mich doch in Ruhe damit”.

Wenn das schon in der eigenen Kanzlei so ist, dann ist das in den Kammern der Landgerichte nicht anders. Es handelt sich um ein typisch menschliches Verhalten des Verdrängenwollens.

Das ändert sich dann immer erst, wenn ein Kammermitglied selbst gesundheitliche Schäden davon getragen hat oder Familienangehörige schwer betroffen sind. Dann mag zwar immer noch keine Überzeugung vorhanden sein, dass die Impfung tatsächlich überwiegend wahrscheinliche Ursache gewesen sein kann, aber das Thema ist nicht mehr neu und eine Befassung mit der Materie wird möglich.

Also lag die Frage nahe, die Richter um dienstliche Auskunft zu bitten, ob sie denn selbst mit dem streitgegenständlichen “Impfstoff” versehen worden sind und wie oft? Die Antwort ist bemerkenswert. Alle drei Richter werden keine Auskunft darüber erteilen, ob oder wie oft sie geimpft seien.

Diejenigen, die noch in der Jusitizverwaltung vor etwas mehr als einem Jahr von jedem Kollegen den Impfstatus kontrollierten, Einlasskontrollen mit Überprüfung des Impfstatus vornahmen und im Rahmen von 2G und 3G Maßnahmen jeder dahergelaufenen Privatperson den Impfausweis stolz entgegen streckten, verweigern sich der Erklärung, ob sie über den Streitgegenstand “Impfung” mit Comirnaty befangen sein könnten.

Noch eine interessante Erklärung gab der Vorsitzende Richter, der Vizepräsident des Landgerichts ab. Im Vorfeld der Verhandlung sei die Saalwahl wegen der großen Presseanfragen mit dem Präsidenten des Landgerichts erörtert worden.

So, wie der Prozess lief, sieht dann auch die Abfassung des Urteils aus. Da wir nicht die Anwälte in dem Prozess waren, wissen wir nicht, was vorgetragen worden war.

Wenn aber das Landgericht im Urteil die Quellen des damaligen Klägers ohne Begründung als “unseriös” betitelt, um sie pauschal ohne weitere Begründung im Urteil zurück zu weisen, indes aber die Quellen der Beklagten unreflektiert als “seriös” erachtet, insbesondere wenn die Beklagte vorträgt, dass die Empfehlung der CHMP zu einem anderen Impfstoff zu Omikron belege, dass ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis doch für Comirnaty (Wuhan 1) bestehe und das Gericht das einfach mal so schluckt, dann ist nach meinem Geschmack auch die Grenze der Willkür in einem Urteil überschritten.

Es muss sich in Deutschland aber keiner der Illusion hingeben, dass auf Antrag der Klagepartei andere Richter des Landgerichts den Antrag ,wegen Besorgnis der Befangenheit die Richter abzulehnen, bestätigen werden. Deutsche Richter sind nie befangen, es sei denn, sie weisen selbst im Vorfeld darauf hin.

Die Klagepartei und wir auch empfanden dennoch die “Rote Karte” für die 2. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil für mehr als angezeigt.

(Quelle: @AnwaltUlbrich)