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Das sind Juden17 Milliarden Franken verbrennen leicht gemacht: «Ohne Kulturwandel in der Verwaltung nützen E-Signaturen nichts»

Ab wann machen sich die EU-Faschisten mit ihrer eID und der CBDC z.B. in Deutschland strafbar?

Strafgesetzbuch (StGB) § 239 Freiheitsberaubung

  1. Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  2. Der Versuch ist strafbar.

(Quelle: Bundesamt für Justiz)

Siehe dazu auch Die Faschisten in der EU feiern sich dafür, dass sie die Einführung von Sozialpunkten wie in China beschlossen haben.