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Nervtötender Maskenball – für das noch ungeborene Kind, Jugendliche und junge Erwachsene

Corona-“Impf”-Opferanwalt Ulbrich: “Sind Mängel der Herstellung und Enwicklung schadensursächlich für die eingetretenen gesundheitlichen Schäden?”

Es ist traurig, dass mehr als 2 Jahre vergangen sind und die gravierendsten Mängel, die geeignet sind, die gesundheitlichen Schäden zu verursachen, bis heute nicht auf dem Tisch liegen und öffentlich debattiert werden.

NOCH NIE !!! NOCH NIE !!! NOCH NIE !!! wurden diese im Mainstream behandelt. WARUM NUR?

Der BR schickte zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München I die Leiterin der Wissenschaftsabteilung. Die hörte sich alle Mängel der Herstellung und Entwicklung an, um dann zu entscheiden, die wahrgenommene Information der Bevölkerung vorzuenthalten.

Wer eine ernste und seriöse Auseinandersetzung will, der muss beginnen, sich mit den kausalen Ursachen zu befassen – und zwar nicht als Opposition, sondern unbefangen und objektiv. Dies tut im Übrigen auch so gut wie kein Arzt, weil sie sich mit den Mechanismen der modRNA nicht im Detail und der dazugehörigen publizierten Wissenschaftsliteratur auseinander setzen und laufend Druck auf die Ärzte über bezahlbare Behandlungen ausgeübt wird, in denen keinen Impfschäden vorkommen sollen, um abrechnen zu können und keinen Ärger zu bekommen. Die Leidtragenden sind die Geschädigten, die den kollektive Unwillen des Nichtwissenwollens am eigenen Leibe spüren.

Ich führe deshalb vor allem für die Journalisten noch einmal die wesentlichen Mängel der Herstellung und Entwicklung auf – bediene mich dabei der Methodik Bildzeitungsüberschriften zu wählen um es plakativ und verständlich zu machen. Deshalb bitte jeden nachstehenden Punkt lesen und versuchen zu verstehen.

Die Mängel der Herstellung und Entwicklung bei BioNTech im Überblick:

  1. BioNTech übernahm das durch die modRNA von Körperzellen zu bildene Spike-Protein "Wuhan1". In diesem Spike Protein ist eine Furin-Schnittstelle verbaut, die es ermöglicht, dass sich der S1-Teil (Kopf des Spike-Proteins) vom S 2-Teil trennt. Damit kann das S1-Protein an den ACE2-Rezeptor der menschlichen Zellen andocken und löst die sog. RAAS-Kaskade aus, mit immensen Folgen für Enzyme, Hormone, Salz und Wasserhaushalt sowie Blutdruck.

  2. BioNTech übernahm auch die Neuropilin-Schnittstelle des SpikeProtein "Wuhan1", so dass das Spike-Protein auch auf Nerven und Gehirnzellen exponieren kann, was sonst unmöglich wäre. Der Körper, der glaubt Nervenzellen seien infiziert wenden sich gegen diese und bauen diese ab. Es kommt zu Entzündungen, Mißempfindungen, unkontrolliertem Zuckungen bis hin zu schweren Lähmungen.

  3. BioNTech verwende die modRNA Sequenz des SpikeProtein Wuhan1, das mehrerer funktionelle Sequenzen von HIV und SIV verwenden, mit den bekannten Folgen für das Immunsystem, u.a. einem defekten Zytokinstatus und dem Verlust der Fähigkeit Viren fortan zu erkennen.

  4. BioNTech wählte zu kleine LNP, so dass diese die Blutschranken von Gehirn und Hoden überwinden konnten und überhaupt erst in der Lage waren die Exposition von Spikeprotein auch in diese Regionen voran zu treiben. Die zu großen LNP wiederum verstopften und untzündenten die Leber, mit einer Vielzahl von Hepatitis - Fällen.

  5. BioNTech verwendete in Kenntnis der Toxizität die Lipide ALC-0315 und ALC-0159 und missachtete die Bedinigung in der bedingten Zulassung, indem kein gefordertes toxikologisches Gutachten vorgelegt wurde.

  6. BioNTech verbaute statt Uracil in der modifizierten mRNA N1-Methylpseudouridin, um damit die Exposition der Spike-Proteine im Körper mit höher Schadensträchtigkeit zu erhöhen.

  7. BioNTech verwendete das N1-Methylpseudouridin, was bekanntermaßen zur Fehlfaltung des Spike-Proteins führt und deren Eintreten eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich werden lässt.

  8. BioNTech nutzte das N1-Methylpseudouridin (m1Ψ), was zur Zerstörung der Energieversorgung menschlicher Zellen führt, weil das N1-Methylpseudouridin in der mRNA der Ribosomen der Mitochondrien verbaut wird, womit die Energiezufuhr der Zellen unterbrochen wird. Dies führt zur Auslösung des CFS, des sog. Chronischen Ermüdungssyndroms.

  9. Der getestete und der verimpfte Stoff sind nicht identisch sind. Noch in der klinischen Phase 1 verwendete die Beklagte nach ihrer eigenen Darstellung BNT162b2.8. Dieser Stoff enthielt eine andere Codon-Optimierung (Änderung der Faltgeschwindigkeit/des Faltplans des Proteins) als BNT162b2.9 mit der dargelegten Folge, dass es zur unterschiedlichen Proteinfaltung kommt und das Produkt chemisch gänzlich anders wird.

  10. BioNTech verwendete zwei Herstellungsmethoden Process1 für die klinischen Phasen 1 bis 3 bis zur Markteinführung und Process 2 für den Stoff, den die Bevölkerung erhalten sollte. Im Process1 wurde mittels einer PCR - Technologie die modRNA vervielfältigt und erreichte eine Integrität von 78 Prozent. Im Process2 sollte die modRNA von eKolibaktierien über dortig enthaltene Plasmidringe gebildet werden. Das Ergebnis kennt jeder, es wurden in allen getesteten Vials DNA -Verunreinigungen gefunden, die auch geeignet sind, jeden auch nur erdenklichen Schaden zu begründen.

Für alle vorstehenden Punkte erspare ich mir die langen Ausführungen zu den peer-reviewed Aufsätzen, aus denen sich jeweils die vorstehenden Vorwürfe ergeben, da ich jedes Thema in meinen vorausgehenden Posts breit behandelte und mit Angabe der Quellen und vielen Ergänzungen versah.

Jeder einzelne Punkt gehört in die Öffentlichkeit, weil die Punkte aufzeigen, dass nicht nur die Arzneimittelsicherheit gänzlich versagt hat, sondern im Gegenteil hoch risikobehaftete Arzneimittel zuließ, die in der Wissenschaftsliteratur zuvor breit behandelt wurden. Als dann die gesundheitlichen Schäden sichtbar wurden, konnten sie den Mut wegen der vorausgegangenen falschen (mutmaßlich korrupten) Entscheidungen nicht aufbringen, gesetzeskonform das Produkt gem. § 5 AMG vom Markt zu nehmen, bis die Sicherheitsbeurteilung in Bezug auf alle wissenschaftlichen aufgeworfenen Fragen vorliegt. Nun haben sich alle soweit verrannt, dass es aus dem kriminellen Verhalten (§ 95 AMG) kein zurück mehr gibt, wenn nicht alles vertuscht und unter den Teppich gekehrt wird. In diesem Stadium befinden wir uns gerade. Das Bundesministerium der Gesundheit sowie die Institution PEI und RKI kolaborieren wo sie nur können mit der Pharmaindustrie. Hier geht es schließlich um die Absicherung der eigenen Zukunft und die Verdunklung der eigenen Straftaten. Das es auch in anderen Ländern, wie Neuseeland, zur Thematik Gerichte gibt, die das Verhalten anders werten könnten, dürfte die Herrschaften in Aufruhr versetzt haben, weil es diese Verfahren zu unterbinden gilt.

Dazu ist erforderlich, dass alle Staatsanwaltschaften durch Strafvereitelung im Amt mitwirken und keinesfalls auf die Idee kommen dürfen, in diesem Komplex zu ermitteln. Mutmaßlich haben die Dienstherren der Staatsanwaltschaften dazu schon ordentlich jedem in der Staatsanwaltschaft den Marsch geblasen. Denn der Straftatbestand liegt hier mit § 95 AMG u.a. und vielen anderen noch viel schlimmeren Strafnormen auf der Hand. Die Verantwortlichen dürfte allemal diejenigen sein, die eine Garantenstellung innehatten und von all den Vorgängen wussten.

Der ÖRR ist auch BiGPharma hörig und ist zuständig für die Diffamierungsarbeit derjenigen, die das aufdecken, für die dann das Justizministerium solche NGOs wie HateGate direkt und Cemas indirekt finanziert, um unliebsame Anwälte im Interesse der Pharmaindustrie diffamieren zu lassen. Die Handschrift als Auftragswerk wurde weder im rbb Machwerk noch im Spiegelbericht versteckt. Da ist es verständlich, dass die Wut steigt, solchen korrupten öffentlichen Einrichtungen, die zu recht als Pharmapresse beschimpft wird, die Folgschaft bei der Zahlung der GEZ - Zwangsbeitreibung zu verweigern.

Bedauerlich ist es auch deshalb, weil ich wirklich viele ehrenwerte Journalisten beim ÖRR kennengelernt habe, die sich tief in das Thema der Impfschäden eingearbeitet hatten und auch Beiträge gefertigt hatten und dann von ihren Chefetagen systematisch ausgebremst und sogar selbst diffamiert wurden (Kontaktschuld reicht schon “Du hast den falschen Wissenschaftler gefragt, der auf einer Basis Demo vor einem Jahr gesehen wurde”) schon ist der Beitrag weg. Wie immer stinkt der Fisch vom Kopf und die Intendanten mit den Chefredakteuren bremsen es aus, weil es ihnen mutmaßlich so vorgegeben wurde.

(Quelle: @AnwaltUlbrich)