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Mainzerin klagt gegen AstraZeneca

Auch jetzt sei sie immer noch auf dem rechten Ohr taub und könne noch nicht wieder arbeiten. Von der Berufsgenossenschaft sei ein Gutachten eingefordert worden, sagte der Anwalt der Klägerin.

Das Gutachten sei von der Uniklinik Würzburg erstellt worden. Darin werde der Mainzer Zahnärztin ein Impfschaden bescheinigt. Dieses Gutachten werde beim Prozess vorgelegt.

Den Bericht gibt's hier.