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Die Neutralitätsinitiative – jetzt unterschreibenZu den Quellen der WHO zählt das “Global Change Data Lab” – finanziert von der Bill & Melinda Gates Foundation

«Unverhältnismäßigkeit einer mittelbaren und unmittelbaren Impfpflicht gegen COVID-19»

Weder die vom Gesetzgeber Anfang des Jahres 2022 beabsichtigte und im ersten Anlauf gescheiterte allgemeine Impflicht noch die noch seit dem 16.3.2022 eingeführte und bis zum 31.12.2022 befristete gesetzliche indirekte einrichtungs- und unternehmensbezogenen COVID-19-Schutzimpfungspflicht nach § 20 a IfSG halten bei einer umfassenden Sachverhaltsauswertung einer Verhältnismäßigkeitskontrolle stand. Die mit der Prüfung von gesetzlichen Nachweispflichten für eine Schutzimpfung gegen COVID-19 oder einer etwaigen künftigen allgemeinen Schutzimpfungspflicht gegen COVID-19 befassten Gerichte sind aufgerufen, eine umfassende kritische Sachverhaltsvermittlung vorzunehmen. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder die Feststellung der Unrichtigkeit von gesetzgeberischen Annahmen ermöglichen es, selbst eine zunächst als verfassungsgemäß bewertete gesetzliche Regelung auf jeder Stufe der Verhältnismäßigkeitsprüfung zukünftig als verfassungswidrig anzusehen. Dass Verwaltungsgerichte in aktuellen Eilentscheidungen, wie etwa das OVG Münster vom 16.09.2022 ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot einer ungeimpften Sekretärin, das OVG Lüneburg vom 08.09.2022 ein Tätigkeitsverbot eines ungeimpften Zahnarztes oder das BVerwG in seinem Beschluss vom 07.07.2022 in einem Hauptsacheverfahren eine soldatische Duldungspflicht nach § 17 II Nr. 1 Satz 1 Nr. 1 SG für eine COVID-19-Schutzimpfung noch immer insbesondere unter unreflektierter Bezugnahme auf RKI-Daten und der erkennbar rechtsfehlerhaften Entscheidung des BVerfG vom 27.04.2022 auf einen vermeintlich bestehenden relevanten Infektions- und Transmissionsschutz der COVID-19-Impfstoffe stützen, bekräftigt die Notwendigkeit einer raschen kritischen Aufarbeitung der Corona-Rechtsprechung.

(Quelle: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: Keine „Lex-COVID-19“ für Corona-Maßnahmen – Teil II)

(Sicherungskopie)