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Frankreichs oberstes Gericht hob am Dienstag die Entscheidung einer unteren Instanz auf, die Anklage gegen den Zementriesen Lafarge wegen Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit im syrischen Bürgerkrieg abzuweisen.

The ruling does not mean however that Lafarge will automatically face trial on the most serious accusations laid against a French company over its actions in a foreign country in recent years. The court instead referred the matter back to investigating magistrates to reconsider the complicity charge. It also quashed the lower court's decision to maintain the charge of endangering others, saying that it was not clear that French labour law applied in the case and also referring that question back to investigators.

Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass Lafarge automatisch wegen der schwersten Anschuldigungen, die in den letzten Jahren gegen ein französisches Unternehmen wegen seines Vorgehens im Ausland erhoben wurden, vor Gericht gestellt wird. Stattdessen verwies das Gericht die Angelegenheit an die Ermittlungsrichter zurück, um die Anklage wegen Mittäterschaft erneut zu prüfen. Es hob auch die Entscheidung der Vorinstanz auf, die Anklage wegen Gefährdung anderer aufrechtzuerhalten, da es nicht klar war, ob das französische Arbeitsrecht in diesem Fall anwendbar ist, und verwies auch diese Frage an die Ermittler zurück.

Den Bericht gibt's hier.