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Wieviel Freiheit bleibt nach Corona?Die Impftoten-Bilanz

Der Pseudo-Skandal

Titelbild

Der Bayerische Rundfunk denunzierte den Kommunikationswissenschaftler Michael Meyen — der antwortet mit einem offenen Brief.

Das Gesetz (1) lässt keinen Zweifel: Der Bayerische Rundfunk „kann im Rahmen des publizistischen Anstandes sachliche Kritik an Personen sowie an Einrichtungen und Vorkommnissen des öffentlichen Lebens üben“, darf dabei aber nicht „Vorurteile gegen Einzelne oder Gruppen“ wegen ihrer „Weltanschauung verursachen oder zu deren Herabsetzung Anlass geben“. Aber wird die öffentlich-rechtliche Anstalt diesem Anspruch immer gerecht? Der Autor des am 20. Juli erschienen Buchs „Die Propaganda-Matrix“ hat ganz andere Erfahrungen mit dem Bayerischen Rundfunk gemacht und schrieb einen offenen Brief an die Intendantin.

Den Artikel gibt's hier.