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Prof. John P.A. Ioannidis, weltweit führender EpidemologeDrei Impfungen pro Jahr. Ab jetzt jedes Jahr. Macht 3 x $20 x 7.5 Mia. Menschen = $450 Mia. Umsatz für die Pharmaindustrie. Jährlich. Das ist das Bruttosozialprodukt von Österreich. Pro Krankheit.

Familiengerichte sind für Corona-Massnahmen an Schulen zuständig. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Für die Entscheidung über eine an ein Amtsgericht gerichtete Anregung, die auf gerichtliche Anordnungen gegen eine Schule gemäß § 1666 Abs. 1 und 4 BGB wegen Corona-Schutzmaßnahmen zielt, sind die Amtsgerichte/Familiengerichte zuständig. Die Verweisung eines solchen Verfahrens an ein Verwaltungsgericht ist ausnahmsweise wegen eines groben Verfahrensverstoßes nicht bindend. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Beschluss vom 16. Juni 2021 entschieden.

Das Urteil gibt's hier.