>b's weblog

Eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit: Der Prozess gegen Craig MurrayProf. Christian Drosten – Punkt.PRERADOVIC mit Dr. Walter van Rossum

Fall Assange: Sie konnten den Überbringer der Nachricht nicht töten

Ich weiss nicht, ob der Name von Vanessa Baraitser, Richterin am Central Criminal Court in London, in die Geschichte des internationalen Strafrechts oder in die Geschichte der Auslieferungen ihres Landes eingehen wird, aber die Entscheidung, die sie jetzt traf, wird einen Wendepunkt in ihrer Karriere markieren. Sie weigerte sich, Julian Assange, den Gründer von WikiLeaks, an die Vereinigten Staaten von Amerika auszuliefern. Ein ähnlicher Fall betraf Richter Ronald Bartle, als er 1999 die Auslieferung von Augusto Pinochet in einem Präzedenzfall bewilligte. Es stimmt, dass die Richterin eine deutlichere Entscheidung hätte treffen können und vielleicht auch sollen, indem sie eindeutig die Verteidigung der Meinungsfreiheit als massgebliche Grundlage für ihr Urteil angeführt hätte, aber sie hat sich dazu entschieden, auf die für die britische Justiz – die immer so ausgewogen und politisch korrekt ist – weniger komplizierte Variante zurückzugreifen, nämlich auf humanitäre Motive.

Den Bericht gibt's hier.