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m(Julian Assange’s letztes Interview vor seiner Verhaftung in London

Jedes Urteil gegen Assange ist eines gegen die Pressefreiheit

Morgen wird in London das Urteil im Auslieferungsprozess des Wikileaks-Gründers Julian Assange verkündet. Wie ich seit Jahren in Dutzenden Beiträgen hier im Blog und in meinem kleinen Buch dazu immer wieder deutlich gemacht habe, geht es in diesem Auslieferungsverfahren und der Anklage der Vereinigten Staaten, die Julian Assange lebenslänglich einsperren wollen, um weitaus mehr als um das persönliche Schicksal eines Journalisten – es geht um die Pressefreiheit insgesamt und damit um das Fundament demokratischer Gesellschaften weltweit. Wenn mit einer Verurteilung Assanges ein Präzedenzfall geschaffen wird, kann kein Journalist, kein Publizist oder Verleger, kein Medium oder Presseorgan und kein Blogger irgendwo auf der Welt etwas veröffentlichen, von dem die USA behaupten, es verstoße gegen ihre “nationale Sicherheit” – ohne am nächsten Tag von einem internationalen Haftbefehl samt Auslieferungsersuchen bedroht zu sein. Auch wenn er nichts anderes getan hat als das, was die Presse zu tun hat und wofür ihr in jeder demokratischen Verfassung ein besonderer Schutz zu kommt: als Wachhund die Macht der Regierenden, die vom eigentlichen Souverän nur geliehen ist, zu kontrollieren. Wozu als wichtigste Aufgabe zählt, Rechtsverstöße der Regierungen aufzudecken und dem souveränen Volk zur Kenntnis zu bringen. So wie es Julian Assange in hervorragender Weise getan hat. Es hat ihm Dutzende von Journalisten- und Menschenrechtspreise in aller Welt eingebracht – und die Bedrohung, lebenslänglich in einem Gefängnis zu verschwinden, falls das US-Regime seiner habhaft wird. Weil dort von einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht ausgegangen werden kann – zum einen betreiben die USA ja nach wie vor illegale Foltrergefängnisse wie in Guantanamo, zum anderen wurden Assanges Gespräche mit Anwälten von den US-Geheimdiensten abgehört, wodurch ein fairer Strafprozeß unmöglich wird – allein aus diesen Gründen wäre eine Auslieferung aus rechtlichen Gründen eigentlich ausgeschlossen.

Den Kommentar gibt's hier.