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Informationssicherheit und Datenschutz bleiben auf der Strecke bei der digitalen Transformation des GesundheitswesensDie zentrale Speicherung von Daten der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Implantate-Register-Gesetz ... oder wie hebelt man den Datenschutz aus?

„Aber es geht! – Wir sind damit gut durchs Kabinett gekommen!“ Voll Stolz präsentierte Gesundheitsminister Spahn auf dem DEMA-Kongress im April 2019 seinen Entwurf des Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD), mit dem er weitgehende Einschränkungen des Datenschutzes durchsetzen konnte. Gab es bei der Verabschiedung des Digitalen Versorgungsgesetzes (DVG) noch heftige Diskussionen darüber, ob die Sozialdaten der PatientInnen in großem Umfang weitergegeben und verarbeitet werden dürfen, so lief die Verabschiedung des EIRD im September diesen Jahres fast geräuschlos über die Bühne. Dabei enthält dieses Gesetz weitaus gravierendere Eingriffe in das Recht des Patienten auf personelle Selbstbestimmung als das DVG. Während im DVG die Weitergabe und Verarbeitung der so genannten Sozialdaten, also der Abrechnungsdaten, die bei den Kostenträgern anfallen und schon jetzt für epidemiologische Auswertungen herangezogen werden, intensiviert wird, sollen nach dem EIRD alle relevanten Befunde und die Anamnese der ImplantatträgerInnen weitergegeben werden – und zwar ohne Widerspruchsrecht der Betroffenen. Meldet eine Klinik einen Eingriff nicht ans Register, wird der Eingriff nicht vergütet.

Den Bericht gibt's hier. (Sicherungskopie)