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Wenn Deutschland weltweit „Verantwortung übernimmt“Schwedische Kriegsvorbereitungen trotz aufgeflogener U-Boot-Lüge

Ein Gerichtsverfahren dauert im Durchschnitt 28 Minuten, die durchschnittliche Verurteilung beträgt 44 Jahre Gefängnis und über 370 000 Euro Strafe.

Carola Rackete, Pia Klemp, Claus-Peter Reisch – die Namen einiger Kapitän_innen, deren Boote und Crewmitglieder in den letzten Jahren zehntausende Menschen auf dem Mittelmeer versorgten, kennt hierzulande fast jeder_r. Gegen sie wurden, zumeist seitens des italienischen Staats, Verfahren wegen „Beihilfe zur illegalen Einwanderung“ eingeleitet. Neben einer – leider zu erwartenden – Wand an Hass und Drohungen von rechts erhalten die Angeklagten aber auch vielfältige politische und finanzielle Unterstützung. Im ganzen Diskurs um Fluchthilfe bleibt allerdings oft eines unbeachtet: Migrant_innen aus nicht-EU-Ländern sind nicht nur Opfer der europäischen Migrationspolitik, sondern werden auch als Fluchthelfer_innen massiv kriminalisiert. Während bislang kaum europäische Angeklagte rechtskräftig verurteilt wurden, werden wöchentlich Gerichtsprozesse gegen Personen aus anderen Ländern geführt, die wegen Schmuggel angeklagt sind. Diese werden zu Höchststrafen verurteilt. Die Organisation Border Monitoring hat im Frühsommer 2019 Zahlen zu den Verfahren auf der griechischen Insel Lesbos veröffentlicht. Anhand der Beobachtung von 41 Prozessen kommen sie zu folgenden Ergebnissen: Ein Gerichtsverfahren dauert im Durchschnitt 28 Minuten, die durchschnittliche Verurteilung beträgt 44 Jahre Gefängnis und über 370 000 Euro Strafe.

Den Bericht gibt's hier.