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Mutm. Doppelmord Böhnhardt, Mundlos – Sachsen: Links/Grün propagiert mit Unfug einen „Selbstmord“ von Uwe Mundlos

Der „abweichende“ NSU-Abschlussbericht der linken und grünen Landtagsabgeordneten beschränkt sich darauf, die offizielle Regierungsdarstellung zu propagieren. Besonders deutlich wird dabei die Inkompetenz oder das Desinteresse der Politiker. Ich fand dafür ein weiteres gravierendes Beispiel: Uwe Mundlos hätte sich mit einer Langwaffe (Pumpgun Winchester, Gesamtlänge 1 Meter) selbst in den Mund geschossen. Eine der vielen Ungereimtheiten bei der Darstellung lautet, dass hinter ihm keine Blutspritzer vorhanden sind, obwohl er nach hinten umkippte und gegen das Bett fiel. Des weiteren warf seine Pumpgun nach dem Todesschuss noch die Hülse aus. Die „Erklärung“ der Landtagsabgeordneten, sinnhaft zusammengefasst, lautet: Mundlos wäre gesessen und hätte die Langwaffe fallen lassen. Durch den Aufschlag wäre die Hülse von selbst rausgefallen.

Den Bericht gibt's hier. Damit Ihr Euch ein Bild machen könnt, wir sprechen hier über eine Winchester 1300 Defender, die Waffe führt sich so (Vorsicht, NRA-Werbekanal):

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Ich glaube kaum, dass diese Flinte von selbst repetiert, wenn sie runterfällt. Dazu kommt folgendes:

Diese Sachverhalte beginnen damit, dass die angebliche Tatwaffe, eine Pumpgun, entladen war, was aufgrund der konstruktiven Eigenheiten dieses Waffentyps bei Selbstmord extrem unwahrscheinlich ist, und dass schusshandtypische Schmauchspuren an Mundlosʼ Händen und Bekleidung ebenso wenig nachzuweisen waren wie eine entsprechende, bei einem Brandgeschehen zu Lebzeiten zu erwartende Kohlenmonoxidkonzentration in Mundlosʼ Herzblut. Fortsetzen sich diese Sachverhalte damit, dass weder auf der vorgeblichen Tatwaffe noch auf den Patronen in deren Munitionskammer Fingerabdrücke gefunden wurden (auch nicht von Mundlos) und dass es sich bei der einen von zwei im Wohnmobil asservierten leeren Patronenhülsen, die aus der vorgeblichen Tatwaffe verschossenen worden sein sollen, um eine (von einem einschlägigen Experten befundete) volle Patrone handelt. Und diese Sachverhalte enden noch längst nicht damit, dass im Wohnmobil keinerlei organische Spuren asserviert wurden[9] und keine tatorttypischen Spritzmuster (Blut, Gewebereste und Knochensplitter) vorhanden waren, wie sie bei aufgesetzten Schädeldurchschüssen, sogenannten Krönlein-Schüssen, mit einer großkalibrigen Waffe üblicherweise entstehen.