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Krise in Den Haag – und in BrüsselUSA und Frankreich besetzen den Norden von Syrien

Griechische Justiz: Im Zweifel gegen die Angeklagten … vor allem, wenn sie nicht rechter Gesinnung sind

Vor dem Athener Berufungsgericht wurde Anfang dieser Woche der Antrag von zwei Inhaftierten auf Aussetzung ihrer Haft bis zur Entscheidung einer Berufungsverhandlung über ihre Unschuld verhandelt. Es ging um die unter fadenscheinigen Vorwürfen und mit nicht haltbaren "Beweisen" verurteile Irianna B.L. (siehe Griechische Anti-Terror-Institutionen im Amok) und um einen in ähnlicher Weise verurteilten weiteren Inhaftierten, Perikles.

Im Fall Irianna B.L. wurden die beim Strafverfahren vorgelegten Beweise wissenschaftlich zerpflückt. Eine von der Antiterrorpolizei angeführte, nicht mehr auffindbare DNA-Probe, war nicht nur hinsichtlich der Probenmenge unzureichend. Das beauftragte Labor hatte keine Zulassung für derartige Untersuchungen und die von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Expertise zeigt sogar, dass sieben der Charakteristiken der vorgelegten DNA von der DNA der über die Probe als "Mitglied einer terroristischen Vereinigung" zu 13 Jahren Zuchthaus verurteilten Irianna nicht übereinstimmen.

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