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Deutsche Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil nicht haltbar

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom Mittwoch, 21. Dezember 2016, die Gesetze von EU-Mitgliedstaaten zur anlasslosen und massenhaften Speicherung von Kommunikations- und Bewegungsdaten für europarechtswidrig erklärt. Das betrifft auch das im Oktober 2015 beschlossene deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Digitalcourage, der AK Vorrat und 23 betroffene prominente Verbände, Künstlerinnen, Journalisten, Anwältinnen und Ärzte haben im November 2016 Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Gemeinsam wollen wir das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kippen – und Sie können helfen!

Hier geht's zur Aktion – Ihr seht, es lohnt sich!

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