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Neues aus den Unterklassen: Die Arbeitslosenpolizei

Eine Mandantin der Bremer rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird vom Jobcenter Stade (Niedersachsen) dieser Tage bis in heimische Schlafzimmer verfolgt. Die schwangere Hartz-IV-Berechtigte konnte der Behörde den Namen des Kindesvaters nicht nennen. Den wollte das Amt aber zum Unterhalt verpflichten. Es schickte ihr prompt einen Fragebogen [Sicherungskopie].

In dem von der Kanzlei am 19. Oktober veröffentlichten Papier soll die werdende Mutter nun erklären, mit wem sie in der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt habe. Den oder die Männer müsse sie mit Namen und Geburtsdatum nennen, forderte das Jobcenter. Lägen ihr diese Informationen nicht vor, habe sie dies „ausführlich und nachvollziehbar“ zu begründen. Schließlich forderte das Jobcenter sie auf, eine Belehrung zu unterschreiben: Sie sei ausdrücklich darüber informiert worden, dass „ich eine strafbare Handlung begehe, wenn ich den Kindesvater absichtlich verschweige“.

Den Bericht gibt's hier.

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