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Johnny B. GoodeNachrichtendienstgesetz: Mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar

Überwachungs-Dschungel

Bei Terrorgefahr wächst die Zustimmung zu staatlicher Überwachung. Das ist gefährlicher als der gewalttätige Extremismus.

Den Artikel gibt's hier.

Das NDG erweckt den Eindruck eines juristischen Wildwuchses, dessen eigentlicher Zweck darin besteht, auf Vorrat Begründungen zu liefern für das, was der Nachrichtendienst ohnehin tut oder zu tun gedenkt. Böse Absichten seien ihm damit nicht unterstellt. Aber ein solcher Dienst folgt nun einmal seiner eigenen Logik, und das NDG lässt das Bemühen erkennen, ihr nicht im Weg zu stehen.

Das vorgeschlagene Gesetz ist in dem Sinn schädlich, als es dem Volk zu Unrecht verkauft wird als Garantie für die Einhaltung der vom Bundesrat beschworenen Balance. Es ist im Gegenteil ganz aus der Sicht des Nachrichtendienstes formuliert und dämmt die wenigen Korrektive bis zur Bedeutungslosigkeit zurück. Das NDG ist keine Garantie, dass das Observieren nicht – trotz den Erschütterungen der Fichen-Skandale – erneut überbordet und die Daten nicht auch zukünftig zum Nachteil unschuldig Bespitzelter missbraucht werden können.

Ist das NDG dann wenigstens der versprochene Gewinn für die Sicherheit? – Damit ist nicht zu rechnen.